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Betriebserlaubnis für Funkgeräte

Aktualisiert/erstellt am 26.10.2022/28.06.2020 (2151)

Für mobile Rover-/Base-Einsätze werden üblicherweise Frequenzen zw. 433,100 und 434,750 MHz (“ISM-Band”) mit einer Kanalbreite von 25kHz genutzt.  Die maximale erlaubte Sendeleistung ist 0,5 Watt. Hiermit sind üblicherweise 2-3 km auf Sicht überbrückbar. Eine gebührenpflichtige Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ist erforderlich, regional erlaubte (Wunsch-)Frequenzen und Sendeleistung wird zugeteilt. Die Stichworte hierzu lauten “nömL” (nichtöffentlicher mobiler Landfunk) bzw. “Betriebsfunk für Fernwirkzwecke” bzw. “Fernwirkfunk für gewerbliche und industrielle Zwecke”.

Für stationäre Referenzstationen (! also z.B. auf Gebäuden) stehen u.a. Frequenzen zwischen 447,9259 und 448.5750 MHz zur Verfügung mit max. 5 Watt und einer Kanalbreite von 12.5 kHz. Die Stichworte hier lauten “Fernwirkfunk zur Übertragung von Korrekturdaten für GPS”.

Das Antragsformular finden Sie in der Suche unter “Antragsformblatt Fernwirkfunk”.

Bitte setzen Sie sich mit der für Ihre Region zuständige Außenstelle der Bundesnetzagentur in Verbindung, siehe

 Bundesnetzagentur > Bundesnetzagentur > Standorte Frequenzzuteilung

Anwender sind verpflichtet, Funkgeräte anzumelden und Leistung und Frequenzen mit der Bundesnetzagentur abzusprechen. Angemeldet muss nur die Korrekturdaten aussendende “Base”, nicht der “Rover”. Die Anmeldung ist kostenpflichtig.